Aktienrückkauf

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Aktienrückkauf
10.02.2025 / 11:23 CET/CEST
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CENTROTEC SE

Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 // Aktienrückkauf – ZWISCHENMELDUNG

Die CENTROTEC SE hat im Zeitraum vom 03.Februar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025 insgesamt 4.512 eigene Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben.

Mit Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024 entsprechend Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms auf den 4. Dezember 2024 festgelegt.

Dabei wurden Aktien – ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg – wie folgt erworben:

Datum Gesamtvolumen der erworbenen Aktien (Stück) volumengewichteter Durchschnittskurs in EUR (ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen)
03.02.2025 903 61,6711
04.02.2025 875 62,2709
05.02.2025 854 62,3244
06.02.2025 927 62,5318
07.02.2025 953 63,1800

Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4. Dezember 2024 durch die CENTROTEC SE zurückerworbenen Aktien auf 29.298 Stück.

Weitere Informationen entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet auf der Website der Emittentin unter https://www.centrotec.com/ir abrufbar.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der CETROTEC SE beauftragtes Wertpapierdienstleistungsunternehmen ausschließlich über den Freiverkehr an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg.

Brilon, den 10. Februar 2025

CENTROTEC SE

Der Verwaltungsrat

 



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