Aktienrückkauf

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Aktienrückkauf
03.03.2025 / 16:33 CET/CEST
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CENTROTEC SE

Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 // Aktienrückkauf – ZWISCHENMELDUNG

Die CENTROTEC SE hat im Zeitraum vom 24. Februar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 insgesamt 4.130 eigene Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben.

Mit Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024 entsprechend Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms auf den 4. Dezember 2024 festgelegt.

Dabei wurden Aktien – ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg – wie folgt erworben:

Datum Gesamtvolumen der erworbenen Aktien (Stück) volumengewichteter Durchschnittskurs in EUR (ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen)
24.02.2025 903 67,8378
25.02.2025 816 68,6569
26.02.2025 907 69,5910
27.02.2025 761 70,0000
28.02.2025 743 68,7308

Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 4. Dezember 2024 durch die CENTROTEC SE zurückerworbenen Aktien auf 43.887 Stück.

Weitere Informationen entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet auf der Website der Emittentin unter https://www.centrotec.com/ir abrufbar.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der CETROTEC SE beauftragtes Wertpapierdienstleistungsunternehmen ausschließlich über den Freiverkehr an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg.

Brilon, den 3. März 2025

CENTROTEC SE

Der Verwaltungsrat

 



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