Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms

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Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms
17.03.2025 / 11:38 CET/CEST
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Alzchem Group AG

 

Bekanntmachung

nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und

Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

 

 

 

Trostberg, 17. März 2025

 

Zeitweilige Unterbrechung des Aktienrückkaufprogramms

 

Die Alzchem Group AG unterbricht das am 29. November 2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wegen der am 8. Mai 2025 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

 

Um die Hauptversammlung ordnungsgemäß einberufen und eine etwa beschlossene Dividendenzahlung zuverlässig abwickeln zu können, wird das Aktienrückkaufprogramm

 

- vom 18. bis 27. März 2025 und

- vom 6. bis 13. Mai 2025

 

(jeweils einschließlich) unterbrochen.

 

 

 

 

Alzchem Group AG

-  Vorstand  -



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